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    Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Pflichten, Intervalle & Tipps

    Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Pflichten, Intervalle & Tipps

    Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Mehrfamilienhauses und häufig Anlass für Diskussionen unter Mietern. Eine professionelle Reinigung schafft Klarheit und dauerhaft saubere Gemeinschaftsflächen.

    Wer muss das Treppenhaus reinigen?

    In vielen Mietverträgen ist eine Reinigungspflicht der Mieter geregelt. Vermieter und Verwalter können diese Aufgabe jedoch an eine Reinigungsfirma übergeben und die Kosten über die Nebenkosten umlegen. Das sorgt für gleichbleibende Qualität und vermeidet Streit unter den Mietern.

    Wie oft sollte gereinigt werden?

    Üblich ist eine wöchentliche Reinigung der häufig genutzten Etagen, ergänzt durch eine seltenere Grundreinigung. In stark frequentierten Häusern oder bei Haustieren kann ein engerer Takt sinnvoll sein.

    • Wöchentlich: Treppen fegen & wischen, Geländer abwischen, Eingangsbereich
    • Monatlich: Fensterbänke, Briefkastenanlage, Kellereingang
    • Quartalsweise: Glasflächen, Grundreinigung, Lichtschalter & Steckdosen

    Vorteile einer professionellen Firma

    Mit NOBA erhalten Eigentümer und Verwalter in Köln und Umgebung ein festes Team, klare Intervalle und einen verlässlichen Ansprechpartner, ohne organisatorischen Aufwand und ohne Diskussionen mit Mietern.

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