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    Laub entfernen: Wer ist zuständig? Pflichten und Regeln

    Laub entfernen: Wer ist zuständig? Pflichten und Regeln

    Im Oktober und November fällt jede Woche neues Laub, und mit ihm kommen die Fragen: Muss ich den Gehweg vor dem Haus räumen? Ist das Aufgabe des Vermieters oder der Mieter? Und wann darf der Laubbläser eigentlich laufen? Hier finden Sie die wichtigsten Regeln im Überblick.

    Warum nasses Laub ein Haftungsthema ist

    Nasses Laub auf Gehwegplatten und Pflaster ist rutschig. Wer für eine Fläche verkehrssicherungspflichtig ist, muss dafür sorgen, dass dort niemand zu Schaden kommt. Stürzt jemand auf einem Weg, der nicht geräumt wurde, kann der Pflichtige haften.

    Liegt Laub länger, kommen weitere Folgen dazu: Helle Steine verfärben sich, Abläufe verstopfen, und auf Rasen und Pflaster wachsen unter der feuchten Schicht schneller Moos und Grünbelag.

    Gehweg vor dem Haus: Stadt oder Anlieger?

    Für viele Gehwege ist nicht die Stadt zuständig, sondern der Anlieger, also Eigentümer oder Verwaltung des angrenzenden Grundstücks. Welche Pflichten für eine Straße gelten, regelt in Köln die Straßenreinigungssatzung der Stadt. Wie beim Winterdienst lohnt ein Blick hinein, bevor man sich auf die Stadtreinigung verlässt.

    Auf dem eigenen Grundstück, also Hauszugang, Hof, Zufahrt und Stellplätze, gilt ohnehin die allgemeine Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers.

    Mieter oder Vermieter: Wer muss das Laub entfernen?

    Grundsätzlich ist der Eigentümer, also der Vermieter, verkehrssicherungspflichtig. Er kann das Laubfegen aber auf die Mieter übertragen, typischerweise im Mietvertrag oder in einer wirksam vereinbarten Hausordnung. Fehlt eine solche Regelung, müssen Mieter in der Regel nicht fegen.

    Auch wenn die Aufgabe übertragen ist, bleibt beim Vermieter die Pflicht, zu kontrollieren, ob tatsächlich geräumt wird. Viele Vermieter und Eigentümergemeinschaften beauftragen deshalb einen Dienstleister. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, bei konkreten Streitfällen helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder Anwälte.

    Wer trägt die Kosten?

    Beauftragt der Vermieter eine Firma, können die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Die Betriebskostenverordnung nennt dafür in § 2 Nr. 8 die Kosten der Straßenreinigung und in § 2 Nr. 10 die Kosten der Gartenpflege. Laub auf dem öffentlichen Gehweg fällt eher unter die Straßenreinigung, Laub auf Rasen und Beeten des Grundstücks unter die Gartenpflege.

    Laub vom Nachbargrundstück

    Laub, das vom Baum des Nachbarn herüberweht, muss man in der Regel hinnehmen, wenn es ortsüblich ist. Grundlage ist das Nachbarrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 906 BGB). Einen Ausgleich, oft Laubrente genannt, haben Gerichte nur in Ausnahmefällen zugesprochen, etwa bei außergewöhnlich starkem Laubfall. Ob das im eigenen Fall in Frage kommt, ist eine Einzelfallfrage.

    In der Praxis lösen ein Gespräch über den Rückschnitt oder eine gemeinsame Laubaktion im Herbst die meisten Konflikte. Bei geschützten Bäumen ist zusätzlich die Kölner Baumschutzsatzung zu beachten, bevor jemand zur Säge greift.

    Laubbläser: Wann dürfen sie laufen?

    Für Laubbläser und Laubsauger gilt bundesweit die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). In Wohngebieten dürfen sie an Werktagen nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden, sofern das Gerät kein EU-Umweltzeichen trägt. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb in Wohngebieten nicht erlaubt.

    Wer viel Laub hat, plant den Einsatz deshalb am besten vormittags. Rechen und Besen sind leiser und auf kleinen Flächen oft genauso schnell.

    • Werktags 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr (Geräte ohne EU-Umweltzeichen)
    • Sonn- und Feiertage: in Wohngebieten kein Betrieb
    • Kommunale Regeln können zusätzlich gelten

    Wohin mit dem Laub?

    Laub von Wegen und Rasen gehört in die Biotonne oder zur Grünschnitt-Annahme der Kommune. Unter Hecken und auf Beeten darf eine dünne Schicht liegen bleiben, sie schützt den Boden und bietet Igeln und Insekten Unterschlupf. Auf dem Rasen sollte das Laub dagegen nicht den ganzen Winter liegen, weil der Rasen darunter kaum Licht bekommt.

    Laubentfernung in Köln abgeben

    NOBA entfernt Laub in Köln und Umgebung von Gehweg, Einfahrt, Rasen, Beeten und Stellplätzen, sammelt es ein und nimmt es mit. Auf Wunsch kommen wir in der Hauptsaison regelmäßig und übernehmen danach auch den Winterdienst. Schicken Sie uns Fotos der Flächen per WhatsApp, dann erhalten Sie einen Preis.

    Häufige Fragen

    Muss ich als Mieter Laub fegen?

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    Nur wenn es im Mietvertrag oder in einer wirksam vereinbarten Hausordnung geregelt ist. Ohne eine solche Regelung ist grundsätzlich der Vermieter zuständig.

    Wer muss das Laub auf dem Gehweg in Köln entfernen?

    +

    Für viele Gehwege sind die Anlieger zuständig. Welche Pflichten für Ihre Straße gelten, steht in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln.

    Wann darf man den Laubbläser benutzen?

    +

    In Wohngebieten werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr, wenn das Gerät kein EU-Umweltzeichen hat. An Sonn- und Feiertagen gar nicht. So regelt es die 32. BImSchV.

    Muss ich Laub vom Baum des Nachbarn wegräumen?

    +

    Wenn das Laub auf Ihrem Grundstück liegt, ja. Ortsüblichen Laubfall vom Nachbarn muss man in der Regel hinnehmen. Ein Ausgleich kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.

    Kann der Vermieter die Kosten fürs Laubfegen umlegen?

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    Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die Betriebskostenverordnung nennt Straßenreinigung (§ 2 Nr. 8) und Gartenpflege (§ 2 Nr. 10) als umlagefähige Kosten.

    Profi für Winterdienst & Laub in Köln gesucht?

    NOBA übernimmt das für Sie in Köln und Umgebung. Sie schicken ein Foto, wir nennen Ihnen vorab einen Preis.