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    Treppenhausreinigung: Kosten, Preise & Umlage auf Nebenkosten

    Treppenhausreinigung: Kosten, Preise & Umlage auf Nebenkosten

    Für Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften stellt sich früher oder später die Frage: Was kostet eine professionelle Treppenhausreinigung, und wer zahlt am Ende? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Preisfaktoren und die Regeln zur Umlage auf die Nebenkosten.

    Warum es keinen Pauschalpreis gibt

    Treppenhäuser sind so unterschiedlich wie die Häuser selbst. Ein gepflegter Altbau mit Holztreppe braucht eine andere Behandlung als ein Neubau mit Fliesen und Aufzug. Seriöse Angebote entstehen deshalb nach einem Blick auf das Objekt oder zumindest nach Fotos und ein paar Eckdaten.

    Pauschale Preise pro Etage aus dem Internet sind selten aussagekräftig, weil sie nicht zeigen, was eigentlich enthalten ist. Vergleichen Sie Angebote immer anhand eines klaren Leistungsverzeichnisses.

    Diese Faktoren bestimmen die Kosten

    Die folgenden Punkte haben den größten Einfluss darauf, wie viel Zeit eine Reinigung braucht und damit auch auf den Preis:

    • Anzahl der Etagen und Treppenläufe, Größe der Podeste
    • Reinigungsintervall: wöchentlich, 14-tägig oder monatlich
    • Bodenbelag: Stein, Fliesen, Holz oder Linoleum brauchen unterschiedliche Pflege
    • Umfang: nur Treppen und Flure oder auch Keller, Dachboden, Waschküche und Aufzug
    • Treppenhausfenster, Glastüren und Briefkastenanlage, regelmäßig oder in größeren Abständen
    • Nutzung: Anzahl der Parteien, Haustiere, Gewerbe im Haus

    Ist Treppenhausreinigung umlagefähig?

    Ja, grundsätzlich schon. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) nennt in § 2 Nr. 9 ausdrücklich die Kosten der Gebäudereinigung. Dazu zählt die Säuberung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile, etwa Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und der Fahrkorb des Aufzugs.

    Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung reicht in der Regel aus. Ohne eine solche Vereinbarung sind die Kosten mit der Miete abgegolten.

    Das Wirtschaftlichkeitsgebot

    Umlagefähig heißt nicht: jeder Preis ist in Ordnung. Vermieter sind nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet, bei Betriebskosten auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten. Ein deutlich überhöhter Preis oder ein Intervall, das über das Übliche weit hinausgeht, kann von Mietern beanstandet werden.

    Für Verwalter heißt das vor allem: Leistungen nachvollziehbar dokumentieren, Angebote vergleichen und den Umfang an den tatsächlichen Bedarf des Hauses anpassen. Ein klarer Reinigungsplan hilft dabei, gegenüber Mietern oder Eigentümern transparent zu bleiben.

    Was nicht in die Nebenkosten gehört

    Nicht jede Reinigung ist eine laufende Betriebskostenposition. Einmalige Sonderreinigungen (etwa nach Bauarbeiten oder einem Wasserschaden) gelten in der Regel nicht als umlagefähig, weil sie nicht regelmäßig anfallen. Auch die Reinigung innerhalb einzelner Wohnungen gehört nicht dazu.

    Bei Eigentümergemeinschaften läuft die Abrechnung zudem anders: Die Kosten werden zunächst über das Hausgeld verteilt, und vermietende Eigentümer rechnen sie anschließend gegenüber ihren Mietern ab. Die Details hängen vom Einzelfall ab. Dieser Überblick ist keine Rechtsberatung.

    Treppenhausreinigung in Köln anfragen

    NOBA reinigt Treppenhäuser in Wohn- und Gewerbeobjekten in Köln und Umgebung, nach festem Plan oder als Einzelreinigung. Den Preis nennen wir nach einer Besichtigung oder anhand von Fotos, bevor wir anfangen.

    Auf Wunsch schicken wir nach jeder Reinigung Fotos vom Ergebnis. Das erleichtert Verwaltern die Kontrolle und schafft eine nachvollziehbare Dokumentation für die Nebenkostenabrechnung.

    Häufige Fragen

    Kann der Vermieter die Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegen?

    +

    Ja, wenn im Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vereinbart ist. Die Gebäudereinigung ist in § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung ausdrücklich als umlagefähige Position genannt.

    Wie wird die Treppenhausreinigung auf die Mieter verteilt?

    +

    Meist nach Wohnfläche, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Ob Erdgeschossmieter ebenfalls voll beteiligt werden, ist häufig Thema. Maßgeblich ist der vereinbarte Umlageschlüssel.

    Was kostet eine Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus?

    +

    Das hängt vor allem von Etagenzahl, Intervall, Bodenbelag und dem Umfang ab, etwa ob Fenster, Keller oder Aufzug dazugehören. Ein verlässlicher Preis lässt sich erst nach Besichtigung oder anhand von Fotos nennen.

    Gibt es eine Preisliste für die Treppenhausreinigung?

    +

    Eine pauschale Preisliste pro Etage ist wenig aussagekräftig, weil sie nicht zeigt, was enthalten ist und wie oft gereinigt wird. Für ein vergleichbares Angebot brauchen Sie Adresse, Anzahl der Etagen, gewünschten Rhythmus und den Leistungsumfang, etwa Fenster, Keller oder Aufzug. Bei NOBA reichen dafür ein paar Fotos per WhatsApp.

    Sind Treppenhausfenster in der Gebäudereinigung enthalten?

    +

    Die Reinigung der Fenster in gemeinsam genutzten Bereichen wird üblicherweise der Gebäudereinigung zugerechnet. Wie oft sie gereinigt werden, sollte im Leistungsverzeichnis klar festgelegt sein.

    Profi für Treppenhaus in Köln gesucht?

    NOBA übernimmt das für Sie in Köln und Umgebung. Sie schicken ein Foto, wir nennen Ihnen vorab einen Preis.