Treppenhaus putzen: Welche Pflichten haben Mieter wirklich?

Wer im Mehrfamilienhaus wohnt, kennt die Diskussion: Wer ist diese Woche mit dem Treppenhaus dran, und warum hat es schon wieder niemand gemacht? Ob und wie Mieter putzen müssen, hängt vor allem von einem Dokument ab: dem Mietvertrag.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Treppenhausputzen?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für Mieter, das Treppenhaus zu reinigen, gibt es nicht. Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, die gemeinsam genutzten Bereiche in einem ordentlichen Zustand zu halten.
Der Vermieter kann diese Aufgabe aber auf die Mieter übertragen. Das geschieht im Mietvertrag oder in einer Hausordnung, die wirksam Bestandteil des Mietvertrags geworden ist. Fehlt eine solche Regelung, müssen Mieter das Treppenhaus in der Regel nicht putzen.
Was Mietvertrag und Hausordnung typischerweise regeln
Ist die Reinigung auf die Mieter übertragen, sollte klar festgehalten sein, wer wann welche Bereiche übernimmt. Üblich sind Regelungen wie diese:
- Jede Partei reinigt die Treppe und das Podest vor der eigenen Wohnung bis zum nächsten Stockwerk
- Gemeinsame Bereiche wie Eingang, Keller und Hof im wöchentlichen Wechsel
- Ein Reinigungsplan im Hausflur, auf dem die aktuelle Partei vermerkt ist
- Konkrete Angaben zum Umfang: fegen, wischen, Geländer, Fensterbänke
Die Kehrwoche: auch im Rheinland ein Begriff
Der Begriff Kehrwoche stammt aus Süddeutschland, das Prinzip gibt es aber überall: Die Parteien eines Hauses übernehmen reihum für eine Woche die Reinigung der Gemeinschaftsflächen. In vielen Kölner Mehrfamilienhäusern hängt dafür ein Schild oder ein Plan im Eingangsbereich.
Das System funktioniert gut, solange alle mitziehen. Schwierig wird es bei Berufstätigen mit wenig Zeit, älteren Mietern, häufigen Mieterwechseln oder wenn die Vorstellungen von sauber auseinandergehen.
Was passiert, wenn niemand putzt?
Kommen Mieter ihrer vertraglich vereinbarten Reinigungspflicht nicht nach, kann der Vermieter sie zunächst darauf hinweisen und bei wiederholten Versäumnissen abmahnen. Je nach Vertrag und Einzelfall kommen weitere Schritte in Betracht, etwa die Beauftragung einer Reinigungsfirma. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten dann auf Mieter umgelegt werden können, hängt vom Mietvertrag ab und ist rechtlich nicht immer eindeutig.
Für Mieter untereinander gilt: Direkte, freundliche Absprachen lösen die meisten Konflikte schneller als Zettel im Treppenhaus. Wo das nicht klappt, ist der Vermieter oder die Hausverwaltung der richtige Ansprechpartner. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen helfen Mietervereine oder Anwälte weiter.
Mieter-Reinigung oder Reinigungsfirma?
Viele Vermieter und Eigentümergemeinschaften entscheiden sich irgendwann bewusst für eine Reinigungsfirma. Das sorgt für gleichbleibende Qualität und nimmt Konflikte aus dem Haus. Die Kosten für die Gebäudereinigung sind nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung umlagefähig, sofern das im Mietvertrag vereinbart ist.
Ob ein Wechsel von der Mieter-Reinigung zur Firma bei bestehenden Mietverträgen ohne Weiteres möglich ist, hängt von den vertraglichen Regelungen ab. Hausverwaltungen sollten das vor einer Umstellung prüfen lassen.
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NOBA übernimmt die Treppenhausreinigung für Wohn- und Gewerbeobjekte in Köln und Umgebung, nach festem Plan und mit immer denselben Ansprechpartnern. Auf Wunsch schicken wir Fotos vom Ergebnis, damit Verwalter und Eigentümer nicht extra vorbeifahren müssen.
Ob wöchentlich, 14-tägig oder als einmalige Grundreinigung nach einer längeren Durststrecke: Fragen Sie unverbindlich an, dann schauen wir uns das Objekt an und nennen einen Preis.
Häufige Fragen
Muss ich als Mieter das Treppenhaus putzen?
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Nur wenn es im Mietvertrag oder in einer wirksam vereinbarten Hausordnung geregelt ist. Ohne eine solche Regelung ist grundsätzlich der Vermieter für die Reinigung zuständig.
Muss ich putzen, wenn ich im Erdgeschoss wohne?
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Das hängt von der Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung ab. Häufig sind Erdgeschossmieter für den Eingangsbereich und gegebenenfalls den Kellerabgang zuständig.
Was kann ich tun, wenn Nachbarn das Treppenhaus nicht putzen?
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Zuerst das direkte Gespräch suchen. Hilft das nicht, informieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung. Sie können auf die Einhaltung der Hausordnung hinwirken.
Darf der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten umlegen?
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Gebäudereinigung ist nach der Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Ob das bei bisheriger Mieter-Reinigung ohne Weiteres möglich ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte rechtlich geprüft werden.
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