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    Außenanlage pflegen: Jahres-Pflegeplan für Hausverwaltung und WEG

    Außenanlage pflegen: Jahres-Pflegeplan für Hausverwaltung und WEG

    Eine gepflegte Außenanlage fällt kaum auf, eine vernachlässigte dagegen sofort. Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften lohnt sich deshalb ein fester Jahresplan, der Grünpflege, Flächenreinigung, Müllplatz und Treppenhaus zusammen denkt. So bleibt nichts liegen, und Kosten werden planbar.

    Warum ein Jahresplan sinnvoll ist

    Viele Arbeiten an einer Wohnanlage hängen von der Jahreszeit ab: Hecken dürfen nicht jederzeit stark geschnitten werden, Pflaster wird im Frühjahr grün, Mülltonnen riechen im Sommer, Laub fällt im Herbst. Wer das nur nach Bedarf erledigt, reagiert meist erst, wenn sich Bewohner beschweren.

    Ein Pflegeplan schafft Klarheit für alle Beteiligten: Die Verwaltung weiß, was wann erledigt wird, die Eigentümer sehen, wofür sie zahlen, und Dienstleister können Termine verlässlich einplanen. Außerdem lässt sich der Umfang so besser gegenüber dem Wirtschaftlichkeitsgebot bei den Betriebskosten begründen.

    Frühjahr (März bis Mai): aufräumen und reinigen

    Nach dem Winter steht vor allem Aufräumen und Reinigen an. Wichtig: Ab dem 1. März sind an Hecken und Gehölzen nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Größere Rückschnitte gehören deshalb in den Winter davor.

    • Beete, Rasen und Ecken von Laub und Ästen befreien
    • Wege, Pflaster, Zufahrten und Stellplätze reinigen, Grünbelag entfernen
    • Unkraut in Fugen und Beeten entfernen, solange es klein ist
    • Fenster im Treppenhaus und Glastüren nach dem Winter gründlich reinigen
    • Müllplatz und Tonnen reinigen, bevor es warm wird

    Sommer (Juni bis August): Pflege im Takt

    Im Sommer geht es um regelmäßige Pflege. Rasen und Hecken wachsen, Unkraut kommt nach, und Müll wird zum Geruchsthema.

    • Rasen regelmäßig mähen, Kanten sauber halten
    • Hecken ab Ende Juni in Form schneiden und vorher auf brütende Vögel achten
    • Unkraut auf Wegen und in Pflasterfugen laufend entfernen
    • Mülltonnen und Stellplatz in kürzeren Abständen reinigen, um Maden und Geruch vorzubeugen
    • Treppenhausreinigung wie gewohnt, bei Bedarf Eingangsbereich häufiger

    Herbst (September bis November): Laub und Rückschnitt

    Im Herbst verschiebt sich der Schwerpunkt auf Laub und Vorbereitung auf den Winter. Ab dem 1. Oktober sind auch stärkere Rückschnitte an Hecken und Sträuchern wieder zulässig. Für geschützte Bäume gilt in Köln die städtische Baumschutzsatzung. Vor größeren Eingriffen sollte die Verwaltung klären, ob eine Genehmigung nötig ist.

    • Laub regelmäßig von Wegen, Zufahrten und Treppen entfernen, denn nasses Laub ist rutschig
    • Rückschnitt von Hecken und Sträuchern ab Oktober
    • Rinnen und Abläufe auf den Flächen freihalten
    • Pflaster und Wege vor dem Winter noch einmal reinigen
    • Fenster im Treppenhaus vor der dunklen Jahreszeit reinigen

    Winter (Dezember bis Februar): Kontrolle und Planung

    Im Winter ruht die Grünpflege weitgehend. Treppenhaus- und Müllplatzreinigung laufen weiter, bei Schnee und Nässe wird der Eingangsbereich stärker beansprucht. Der Winter ist außerdem ein guter Zeitpunkt, um den Plan für das kommende Jahr mit Eigentümern und Dienstleistern abzustimmen.

    Zur Verkehrssicherungspflicht gehört, dass Wege, Zugänge und Stellplätze gefahrlos nutzbar sind, etwa ohne Stolperstellen, rutschigen Belag oder überhängende Äste. Die Verantwortung dafür bleibt beim Eigentümer beziehungsweise der Verwaltung, auch wenn einzelne Aufgaben an Dienstleister vergeben werden. Den Winterdienst sollten Verwaltungen gesondert organisieren; er gehört nicht zum Leistungsumfang von NOBA. Dieser Plan ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

    Ein Ansprechpartner für die ganze Anlage

    NOBA betreut Wohnanlagen und Gewerbeobjekte in Köln und Umgebung: Garten- und Grünpflege, Reinigung von Pflaster, Zufahrten und Stellplätzen, Treppenhaus, Fenster sowie Mülltonnen und Müllplatz. Für Hausverwaltungen heißt das: ein Team, ein Ansprechpartner, ein abgestimmter Plan.

    Nach jedem Einsatz schicken wir auf Wunsch Fotos vom Ergebnis, damit Sie nicht extra zum Objekt fahren müssen. Gerne erstellen wir nach einer Besichtigung einen Pflegeplan mit Preisen für Ihre Anlage.

    Häufige Fragen

    Welche Außenarbeiten fallen in einer Wohnanlage übers Jahr an?

    +

    Typisch sind Rasen- und Heckenpflege, Unkrautentfernung, Laub, Reinigung von Wegen und Pflaster sowie die Pflege von Müllplatz und Tonnen. Dazu kommen im Haus Treppenhaus- und Fensterreinigung.

    Ist die Gartenpflege auf Mieter umlagefähig?

    +

    Die Kosten der Gartenpflege sind nach § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Flächen von den Bewohnern genutzt werden können.

    Wer ist für die Verkehrssicherheit der Außenanlage verantwortlich?

    +

    Grundsätzlich der Eigentümer beziehungsweise bei einer WEG die Gemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung. Aufgaben können an Dienstleister übertragen werden, eine Kontrolle bleibt aber sinnvoll.

    Wann darf die Hecke in der Wohnanlage zurückgeschnitten werden?

    +

    Starke Rückschnitte sind vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Zwischen März und September sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig, und brütende Vögel dürfen nicht gestört werden.

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    NOBA übernimmt das für Sie in Köln und Umgebung. Sie schicken ein Foto, wir nennen Ihnen vorab einen Preis.